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   BSG, 19.12.1978 - 3 RK 82/76   

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https://dejure.org/1978,3707
BSG, 19.12.1978 - 3 RK 82/76 (https://dejure.org/1978,3707)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1978 - 3 RK 82/76 (https://dejure.org/1978,3707)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 82/76 (https://dejure.org/1978,3707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißglückter Arbeitsversuch - Begriff - Schlechte Gesundheitliche Verfassung - Feststellung - Wirtschaftlich ins Gewicht fallender Zeitraum

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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Er lag vor, wenn objektiv feststand, daß der Beschäftigte bei Aufnahme der Arbeit zu ihrer Verrichtung nicht fähig war oder er die Arbeit nur unter schwerwiegender Gefährdung seiner Gesundheit - etwa unter der Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Leidens - würde verrichten können, und wenn er die Arbeit entsprechend der darauf zu gründenden Erwartung vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgegeben hatte (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33).

    Ein mißglückter Arbeitsversuch wurde dagegen verneint, wenn der Beschäftigte trotz der genannten ungünstigen Erwartung tatsächlich brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet hatte und deshalb nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte, durch seine Beschäftigung Versicherungsschutz erworben zu haben (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33 mwN).

    Kein am Versicherungsprinzip orientiertes Leistungssystem könne darauf verzichten, daß jeder Versicherte mindestens der Möglichkeit nach zugleich Leistungsempfänger und Beitragszahler sei, niemand könne also Mitglied der Versichertengemeinschaft werden, der von vornherein wegen Arbeitsunfähigkeit als Beitragszahler ausscheide (BSG SozR Nr. 63 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33).

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Deshalb könne niemand Mitglied der Versichertengemeinschaft werden, der von vornherein wegen Arbeitsunfähigkeit als Beitragszahler ausscheide (vgl die zusammenfassende Darstellung in BSGE 72, 221, 222 ff = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10 S 20 ff; ferner BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33 und Nr. 34, jeweils mwN).
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 46/94

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Beschäftigungsverhältnis - Mißglückter

    Er lag vor, wenn objektiv feststand, daß der Beschäftigte bei Aufnahme der Arbeit zu ihrer Verrichtung nicht fähig war oder er die Arbeit nur unter schwerwiegender Gefährdung seiner Gesundheit - etwa unter der Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Leidens - würde verrichten können, und wenn er die Arbeit entsprechend der darauf zu gründenden Erwartung vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgegeben hatte (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33).

    Ein mißglückter Arbeitsversuch wurde dagegen verneint, wenn der Beschäftigte trotz der genannten ungünstigen Erwartung tatsächlich brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet hatte und deshalb nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte, durch seine Beschäftigung Versicherungsschutz erworben zu haben (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33 mwN).

    Kein am Versicherungsprinzip orientiertes Leistungssystem könne darauf verzichten, daß jeder Versicherte mindestens der Möglichkeit nach zugleich Leistungsempfänger und Beitragszahler sei, niemand könne also Mitglied der Versichertengemeinschaft werden, der von vornherein wegen Arbeitsunfähigkeit als Beitragszahler ausscheide (BSG SozR Nr. 63 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33).

  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz

    Mithin handelt es sich nicht mehr um einen mißglückten Arbeitsversuch, wenn der Beschäftigte trotz Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit tatsächlich brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet hat und deshalb nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte, durch seine Beschäftigung einen Versicherungsschutz erworben zu haben (Urteile des Senats vom 16. November 1978 - 3 RK 62/77 - USK 78142 und vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 82/76 - ">165%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 165 RVO Nr. 33 m.w.N.).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit -

    Diese Rechtsfigur wurde wegen der Notwendigkeit der Mißbrauchsabwehr und der Wahrung des Versicherungsprinzips entwickelt: Kein am Versicherungsprinzip orientiertes Leistungssystem könne darauf verzichten, daß jeder Versicherte zumindest der Möglichkeit nach zugleich Leistungsempfänger und Beitragszahler sei, so daß niemand Mitglied der Versichertengemeinschaft werden könne, der von vornherein wegen Arbeitsunfähigkeit als Beitragszahler ausscheide (s zB BSG SozR Nr. 63 zu § 165 RVO und SozR 2200 § 165 Nr. 33).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91

    Mißglückter Arbeitsversuch

    Zur Rechtfertigung der Figur des mißglückten Arbeitsversuchs wird die Notwendigkeit einer Mißbrauchsabwehr und ferner angeführt, kein am Versicherungsprinzip orientiertes Leistungssystem könne darauf verzichten, daß jeder Versicherte mindestens der Möglichkeit nach zugleich Leistungsempfänger und Beitragszahler sei, niemand könne also Mitglied der Versichertengemeinschaft werden, der von vornherein wegen Arbeitsunfähigkeit als Beitragszahler ausscheide (BSG SozR Nr. 63 zu § 165 RVO; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33).
  • BSG, 01.02.1983 - 3 RK 27/81

    Erstattung von Krankenhilfekosten durch AOK oder BKK; Nichtentstehung des

    Frühere Ausführungen des Senats dahin, daß Feststellungen darüber, ob die Arbeitsunfähigkeit von Anfang an bestanden habe, noch Innerhalb angemessener Zeit im Nachhinein getroffen werden könnten (vgl. die Urteile des Bundessozialgerichts -BSG-: vom 16. Oktober 1968 - 3 RK 8/65 - SozR Nr. 61 zu § 165 RVO; vom 10. November 1970 - 3 RK 94/67 - SozR Nr. 63 zu § 165 RVO; vom 4. Oktober 1973 - 3 RK 34/72 - SozR Nr. 75; vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 82/76 - SozR 2200 Nr. 33 zu § 165 RVO) stehen dem nicht entgegen; sie enthalten keinen Hinweis auf eine entsprechende rechtliche Verpflichtung.
  • LSG Bayern, 26.02.2002 - L 10 AL 94/99

    Eintritt einer Sperrzeit und Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld;

    Ein missglückter Arbeitsversuch setzte die objektive Feststellung voraus, dass der Beschäftigte bei der Aufnahme der Arbeit zu einer Verrichtung nicht fähig war oder die Arbeit nur unter schwerwiegender Gefährdung seiner Gesundheit verrichten konnte und er daher die Arbeit entsprechend der darauf gegründeten Erwartung vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgegeben hat (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 33; Niesel aaO § 105 b RdNr 6).
  • LSG Hessen, 17.12.1980 - L 8 KR 834/79

    Lehrerin, Arbeiter-Ersatzkasse; Vertrauensschutz; Mitgliedschaftsbestätigung;

    Das ist dann anzunehmen, wenn objektiv feststeht, daß der Beschäftigte bei Aufnahme der Arbeit zu ihrer Verrichtung nicht fähig war oder die Arbeit nur unter schwerwiegender Gefährdung seiner Gesundheit - etwa unter der Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Leidens - würde verrichten können, und wenn er die Arbeit entsprechend der darauf zu gründenden Erwartung vor Ablauf einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeit aufgegeben hat (vgl. BSG in SozR Nr. 63 und 75 zu § 165 RVO; Urteil vom 19. Dezember 1978, 3 RK 82/76, in SozR 2200 § 165 Nr. 33).
  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
    die Tätigkeit mindestens unter schwerwiegender Gefährdung der Gesundheit verrichtet wurde; dagegen wird von einem mißglückten Arbeitsversuch nicht gesprochen, wenn der Beschäftigte entgegen den Erwartungen tatsächlich brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet hat (so zuletzt Urteil vom 190 Dezember 1978 " 3 RK 82/76)°.
  • LSG Niedersachsen, 07.01.1981 - L 4 KR 24/80
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